Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Unser Unternehmen fällt gemäß § 2 Absatz 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht unter die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit, da weder die Umsatz- noch die Mitarbeitergrenze eines Kleinstunternehmens überschritten wird.