Entsorgung von Bauabfällen
Was auf den Wertstoffhof darf, was Sondermüll ist und warum Asbest in Fachhände gehört – die Grundregeln für Renovierungsabfälle.

Regeln sind regional
Was wo angenommen wird und was es kostet, legt jede Kommune bzw. jeder Entsorger selbst fest. Schau auf der Website deines örtlichen Abfallbetriebs nach oder frag dort an. Kleine Mengen nimmt der Wertstoffhof oft an, größere Mengen nur gegen Gebühr oder über einen Container.
Sauber trennen
Getrennte Abfälle sind deutlich günstiger zu entsorgen als ein Gemisch. Typische Gruppen sind mineralischer Bauschutt (Ziegel, Beton, Fliesen), Holz, Metall, Gipsprodukte, Dämmstoffe und gemischte Baustellenabfälle. Gipskarton gehört in der Regel nicht in den Bauschutt.
Holz
Altholz wird nach seiner Belastung eingeteilt. Unbehandeltes Holz ist unproblematisch, lackiertes oder beschichtetes Holz wird meist getrennt angenommen. Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz aus dem Außenbereich, etwa alte Zaunpfähle, gilt oft als belastet und muss gesondert entsorgt werden.
Farben und Lösemittel
Flüssige Reste von Lacken, Lasuren, Lösemitteln, Abbeizern und Holzschutzmitteln sind Sondermüll. Bring sie zur Schadstoffsammelstelle oder zum Schadstoffmobil. Vollständig eingetrocknete Dispersionsfarbe darf vielerorts in den Restmüll – das regelt deine Kommune.
Asbest und andere Schadstoffe
Asbesthaltige Abfälle dürfen nicht in den normalen Bauschutt und nicht zerbrochen werden. Ausbau und Entsorgung gehören in der Regel in die Hände eines zugelassenen Fachbetriebs; nur wenige Annahmestellen nehmen verpacktes Asbestmaterial an. Ähnlich vorsichtig behandelst du alte Mineralwolle und teerhaltige Materialien.
Container
Für größere Projekte lohnt ein Container vom Entsorger. Kläre vorher, welche Abfallart hinein darf, sonst wird nachsortiert und teuer nachberechnet. Steht er auf öffentlicher Straße, brauchst du meist eine Genehmigung der Gemeinde, um die sich oft der Containerdienst kümmert.