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Elektro & Heizung

Gasgeruch – richtig handeln

Notfallanleitung: Was du bei Gasgeruch in Wohnung, Keller oder Treppenhaus sofort tun musst – und was du auf keinen Fall tun darfst.

Familie steht ruhig und vollzählig auf dem Gehweg vor dem Haus, der Vater telefoniert mit dem Notdienst, und die Katze sitzt sicher im Transportkorb – alle wirken erleichtert.
Schwierigkeit
leicht
Zeitaufwand
sofort
Kostenrahmen
Im Notfall zweitrangig – erst handeln
Schritte
8

Kann ich das selbst machen?

Ampel rot: An Gasleitungen und Gasgeräten nie selbst arbeiten. Du darfst und sollst nur: Gefahr erkennen, Zündquellen vermeiden, lüften, absperren, Haus verlassen und den Notdienst rufen – das gilt für Mieter und Eigentümer.

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    Schritt für Schritt: Gasgeruch – richtig handeln

    1. Keine Zündquellen

      Kein Feuer, kein Feuerzeug, nicht rauchen. Keine Lichtschalter, Klingeln oder Elektrogeräte betätigen – weder ein- noch ausschalten. Keine Stecker ziehen.

    2. Nicht im Haus telefonieren

      Weder Festnetz noch Handy im Gebäude benutzen. Auch ein Handy kann theoretisch einen Funken erzeugen.

    3. Fenster und Türen öffnen

      Sofort, soweit gefahrlos möglich, Fenster und Türen weit öffnen, damit das Gas abziehen kann.

    4. Gas absperren

      Wenn gefahrlos erreichbar: Absperrhahn am Gerät oder die Hauptabsperreinrichtung am Gaszähler bzw. Hausanschluss schließen. Hebel quer zur Leitung bedeutet zu.

      GAS-ABSPERRHAHNOFFENHebel längszur LeitungZUHebel querzur Leitungmeist gelber Hebel am Zähleroder vor dem Gerät
    5. Mitbewohner warnen

      Andere Bewohner durch Klopfen und Rufen warnen – nicht klingeln. Kinder, ältere Menschen und Haustiere mitnehmen.

    6. Gebäude verlassen

      Alle verlassen das Haus. Türen offen lassen, nicht mit dem Aufzug fahren.

    7. Von draußen anrufen

      Mit Abstand zum Gebäude den Notdienst deines Gasnetzbetreibers anrufen (Nummer auf Gasrechnung, am Zähler oder im Internet) – bei starkem Geruch, Zischen oder Unsicherheit sofort 112.

    8. Warten und einweisen

      Erst wieder hineingehen, wenn Notdienst oder Feuerwehr es erlauben. Gasgeräte erst nach Prüfung durch den Fachbetrieb wieder benutzen.

    Typische Fehler

    • Licht einschalten, um die Ursache zu suchen.
    • Selbst nach dem Leck suchen oder an Leitungen herumschrauben.
    • Im Haus telefonieren oder klingeln, um Nachbarn zu warnen.
    • Abwarten, ob der Geruch von selbst verschwindet.

    Profi-Tipps

    • Lage der Hauptabsperreinrichtung jetzt schon heraussuchen und allen im Haushalt zeigen.
    • Notdienstnummer des Gasnetzbetreibers ins Handy speichern.
    • Ein Gas- oder Kohlenmonoxidmelder kann zusätzlich warnen, ersetzt aber nicht das richtige Verhalten.

    Sicherheit

    • Erdgas ist an sich geruchlos und wird mit einem Geruchsstoff versetzt – jeder ungewohnte Geruch nach faulen Eiern oder Knoblauch ist ernst zu nehmen.
    • Bei Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit in der Nähe einer Gastherme oder eines Ofens sofort an die frische Luft – Verdacht auf Kohlenmonoxid, 112 anrufen.
    • Gasgeräte regelmäßig vom Fachbetrieb warten lassen.

    Wann ein Fachbetrieb nötig ist: Immer: Notdienst des Gasnetzbetreibers oder Feuerwehr, danach ein zugelassener Gas-Fachbetrieb für Prüfung und Reparatur.